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Erziehungsauftrag
Der Erziehungsauftrag ist eine für alle Diskotheken geforderte Maßnahme um dem Jugendschutzgesetz gerecht zu werden. Ein gültiger Erziehungsauftrag ermöglicht Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren den Aufenthalt in der Musikbox auch nach 0.00 Uhr. Wir bitten dieses zu beachten, da ein Aufenthalt für Jugendliche ansonsten nur bis 0.00 Uhr möglich ist. Der Erziehungsauftrag ist beim Betreten der Musikbox unaufgefordert zusammen mit den Personalausweisen der Beteiligten (Jugendliche(r) und mit der Erziehung beauftragte volljährige Person) am Eingang vorzulegen.
Erziehungsauftrag zum Download im PDF-Format (Zum Anzeigen und Ausdrucken wird bspw. der kostenlose Adobe Reader benötigt.):